Die Künstlersozialkasse KSK

ist die Sozialversicherung (Renten- u. Krankenversicherung) für überwiegend selbständig arbeitende Künstler wie z.B. Musikschaffende aller Berufssparten (Musikpädagogen, konzertierende Künstler etc.)

Die Versicherungsbeiträge werden jeweils zu gleichen Teilen von der musikverwertenden Industrie bzw. dem Staat und dem Versicherten getragen.

Weitere Informationen unter KSK

Steuerliche Informationen im PDF-Format des Finanzamts Nürnberg.